Skip to main content
  • DSC 0268

    Physiotherapie

    Veronika Silberberger MSc

  • Physiotherapie Unken 17

    Physiotherapie

    Veronika Silberberger MSc

  • DSC 0308

    Physiotherapie

    Veronika Silberberger MSc

  • Knie Gruppe

    Physiotherapie

    Veronika Silberberger MSc

  • Physio Unken 5101

    Physiotherapie

    Veronika Silberberger MSc

  • Physio Unken  2
  • DSC 0268
  • Physiotherapie Unken 17
  • DSC 0308
  • Knie Gruppe
  • Physio Unken 5101
  • Physio Unken  2

Patienteninformation

Arztbesuch

Für eine physiotherapeutische Behandlung wird ein Verordnungsschein vom Haus- bzw. Facharzt benötigt (ausgenommen präventive Therapie). Auf diesem muss folgendes angegeben sein:

  • Diagnose
  • Indizierte Therapie (z.B. Physiotherapie (PT), …)
  • Anzahl der Behandlungen
Chefärztliche Bewilligung

Um nach der Behandlung einen Teil der Kosten von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, ist es notwendig, den Verordnungsschein VOR Therapiebeginn bei der zuständigen Kasse bewilligen zu lassen.

Auf Wunsch übernehme ich für meine Patienten das Einholen der Bewilligung. 

 

Behandlungstermine

Zur Vereinbarung des Ersttermines bitte anrufen oder ein Email schreiben. Alle weiteren Informationen und Termine werden nach der ersten Einheit erteilt,  da die Therapiesequenzen von der jeweiligen Diagnose abhängen.

Physiotherapeutischer Prozess

Auf Grundlage der Befunderhebung und Erstellung der physiotherapeutischen Diagnose setzte ich zusammen mit dem Patienten das Therapieziel fest und erstelle einen individuellen Behandlungsplan. Dieser wird durch den fortlaufenden Wiederbefund (=Überprüfung des Behandlungserfolges) zu Beginn jeder Sitzung entsprechend angepasst, abgeändert oder forciert.

Kosten & Kostenrückerstattung

Die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung variieren nach der Dauer der Behandlung sowie der Behandlungsart. Gerne gebe ich telefonisch bzw. bei der ersten Therapie die geltenden Tarife bekannt. Die gesamten Behandlungskosten werden in bar oder mit Erlagschein bezahlt und von mir im gleichen Zuge eine Rechnung ausgestellt. Zusammen mit dem Antrag auf Kostenrückerstattung wird die Rechnung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht, woraufhin ein Teil der Therapiekosten vergütet wird.

> Download: Antrag auf Kostenrückerstattung

Prävention

Bei präventiven Maßnahmen ist keine ärztliche Verordnung notwendig, da die Kosten für die Behandlung selbst zu entrichten sind.


Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben.

Sportphysiotherapie

Medical Taping

Narbenentstörung

Physiologische Ernährung

Dry Needling

Craniosacrale Osteopathie

Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Dies können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern.